Am 01. August 2010 ist die Verordnung zur Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurden die bisherigen Ausbildungsberufe „Vermessungstechniker“ und „Kartograph“ neu geordnet in die Berufe „Vermessungstechniker“ und „Geomatiker“ (es gilt jeweils auch die weibliche Form).
Der Beruf des Vermessungstechnikers wurde mit dem Beruf des Bergvermessungstechnikers zusammengefasst und inhaltlich aktualisiert. Für den Bereich der Bergvermessungstechnik wurde eine eigene Fachrichtung eingeführt. Ausbilden werden diesen neu geordneten Beruf vor allem die ÖbVI’s, Vermessungsstellen im öffentlichen Dienst, Ingenieurbüros und z. B. auch Energieversorgungsunternehmen aber auch im Bergbau tätigen Vermessungsstellen.
Die Ausbildung zum „Geomatiker“ ist für diesen erstmalig so konzipierten Beruf vollkommen neu. Er deckt die Inhalte Kartographie, Vermessung, Geoinformatik und Fernerkundung abdeckt. Als Ausbildungsstellen kommen Behörden, kartographische Verlage und GIS-Anwender in Betracht.
Die Sachverständigengespräche beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) wurden durch berufene Gutachter aus dem Bereich der Arbeitgeber (der AdV, dem BDVI, der DGfK, der DGPF, dem IGVB und dem VDV) fachlich begleitet. Für die Arbeitnehmer haben Vertreter von ver.di an den Sitzungen teilgenommen. Der VDV wurde durch seinen Geschäftsführer Burkhard Kreuter in dieser Sachverständigengruppe vertreten. Die sehr gute, zielgerichtete Zusammenarbeit aller Sachverständigen in der Neuordnung dieser beiden Berufe in der Geoinformationstechnologie soll hierbei nicht unerwähnt bleiben.
Auszubildende im Bereich Geoinformationswesen (Vermessungstechnik und Geomatik) Vermessungstechnik werden zukünftig nicht nur eine Ausbildung im und für den Außendienst erhalten, sondern auch:
Das Beherrschen der vermessungstechnischen Prozesse des Geodatenmanagements und Kenntnisse der Informations- und Kommunikationssysteme der Geoinformationstechnologie sind ebenfalls Bestandteile der Ausbildung. In der Fachrichtung Vermessung sind Kenntnisse des Liegenschaftskatasters, des Grundbuches, der Bau- und Bodenordnung und der Grundstücksbewertung obligatorisch. In der Fachrichtung der Bergvermessung werden die einschlägigen bergmännischen Qualifikationen vermittelt. Die beiden Ausbildungsberufe Vermessungstechniker und Geomatiker haben im ersten Ausbildungsjahr gleiche Inhalte, unterscheiden sich aber in den folgenden beiden Ausbildungsjahren erheblich voneinander. Geomatiker erhalten eine Vermessungskompetenz und Vermessungstechniker eine Kompetenz im GIS-Bereich.
Im zweiten Jahr werden die Fachrichtungen „Vermessungstechniker“ und die „Bergvermessungstechniker“ weiter gemeinsam beschult und im dritten Jahr erfolgt die schulische Ausbildung differnziert in den drei Gruppen „Vermessungstechniker“, Bergvermessungstechniker“ und „Geomatiker“.
Die Prüfungen und insbesondere die Abschlussprüfungen haben ein völlig neues Profil erhalten. Die bisherige praktische Prüfung wird z. B. durch einen betrieblichen Auftrag ersetzt.
Als Fazit der bisherigen Arbeit in der Neuordnung der Berufe im Geoinformationswesen bleibt festzustellen, das sich der unermüdliche Einsatz auch im Interesse der zukünftigen Auszubildenden gelohnt hat. Die Ausbildung in den qualifizierten Ausbildungsbetrieben führt zu einem innovativen, zukunftsorientierten Beruf.