stellv. Landesvorsitzender: | Dipl.-Ing. (FH) Matthias Franke |
Schriftführerin: | Dipl.-Ing. Elisabeth Groos |
Schatzmeisterin: | Dipl.-Ing. Katrin Dünnebeil |
Referent für Freie Berufe: | Dipl.-Ing. André Wiedemann |
Referent für den öffentlichen Dienst: | Dipl.-Ing. Falko Hüter |
Referent für Bildung: | Dipl.-Ing. (FH) Andreas Ehliger |
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Die diesjährige VDV-Radtour der LV Thüringen und Sachsen verlief entlang des Elsterradweges von der Quelle der Weißen Elster nahe dem böhmischen Aš (Asch) über die Bundesländer Sachsen und Thüringen bis zur Mündung in die Saale bei Halle/Saale in Sachsen-Anhalt. Bei der anspruchsvollen Tour sind trotz Höhenunterschied von 637 m auf einer Gesamtlänge von 260 km ca. 2500 Höhenmeter zu überwinden.
Die Bundesmitgliederversammlung in Schwerin im Juni 2013 war für den Unterzeichner Ausgangspunkt einer individuellen Reise nach Estland in die Universitätsstadt Tartu, dem einstigen Dorpat, im Südosten der Baltenrepublik.
Für Besucher der alten Hansestadt mit der 1632 von Schwedenkönig Gustav II. Adolf gegründeten Universität lohnt sich der Aufstieg zur Sternwarte auf dem Domberg.
Das historische Gebäude wurde im Jahre 1810 nach dem Vorbild der Sternwarten Gotha (Seeberg), Göttingen und Uppsala gebaut. Bis 1964, nachdem außerhalb der Stadt ein neues Observatorium errichtet wurde, diente die Sternwarte ihrem ursprünglichen Zweck.
Heute ist die alte Sternwarte als Denkmal der Astronomie und Geodäsie ein Museum der Universität Tartu und gehört seit 2005 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Durch die Sternwarte verläuft der Meridian von Tartu.
Der astronomisch-geodätische Punkt (λ= 26° 43’ 17’’.7 E, φ= 58° 22’ 47’’.2 N) im Boden der Eingangshalle des Observatoriums markiert den Meridianbogen.
Unter Leitung des berühmten deutsch-baltischen Astronomen und Geodäten Georg Wilhelm Struve (1793-1864) wurde in den Jahren 1816-52 eine Dreieckskette zwischen der Barentssee und dem Schwarzen Meer gemessen. Die Berechnungen führten zu dem unter dem Namen „Struve-Bogen“ bekannten Meridianbogen von 2822 km Länge (25° 20’). Die Gradmessung von Struve lieferte bis zur Einführung der Satellitengeodäsie genaue Angaben über die Abplattung und die Größe der Erde.
Alexander von Humboldt schrieb 1829 auf seiner Reise nach Russland durch das Baltikum an seinen Bruder Wilhelm, dass er in Dorpat „interessante Menschen … vor allem aber Struve mit seinen 2000 Doppelsternen und dem herrlichen Fernrohr“ traf.
Mit dem noch heute voll funktionsfähigen Fraunhofer-Refraktor aus dem Jahre 1824, wurde erstmalig die Entfernung eines Sterns vom Sonnensystem gemessen. Außerdem befinden sich im Ostsaal der Sternwarte astronomische Theodolite, mit denen Meridiandurchgänge von Sternen beobachtet wurden.
Der Turm der Sternwarte beherbergt seit 1912 ein Zeiss-Teleskop. Heute dienen Teleskop und Fraunhofer-Refraktor Hobbyastronomen für Beobachtungen in klaren Nächten.
Neben Tartu, dass als intellektuelles Zentrum Estlands gilt, waren der guterhaltene Gutshof Olustvere, die kleine Hansestadt Viljandi, der Peipussee und die Landeshauptstadt Tallinn Stationen der einwöchigen Reise, auf der mich mein estnischer Freund begleitete.
Gerald Heilwagen
Rückführung der Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2009 in den verbindlichen Teil
Die unterzeichnenden Kammern und Verbände fordern die Regierungen ihrer Bundesländer auf,
Begründung:
Es ist nicht mehr Anliegen des BMWi im aktuellen Novellierungsprozess 2013 eine Rückführung der in der HOAI 2009 ausgegliederten Planungsleistungen vorzunehmen. Dies ist ein klarer Schlag gegen die Baukultur in unserem Land.
Die Qualität und adäquate Nutzung von Bauprojekten haben jedoch stets oberste Priorität. Zahlreiche Gutachten – u.a. von den Technischen Universitäten Darmstadt und Berlin – belegen, dass:
Dem klaren Bekenntnis für eine Baukultur folgend haben sich die Bauminister und Wirtschaftsminister der Länder erst 2012 mit klaren Beschlüssen dafür ausgesprochen, die o.g. originären Planungsleistungen wieder in den verbindlichen Teil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zurück zu führen. Die nun vom Bundeswirtschaftsministerium strapazierte Begründung – der HOAI stünde EU-Recht entgegen – ist schlichtweg falsch. Dies hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits 2009 bestätigt und bekannt gemacht.