Ein Thema ohne beruflichen Bezug stellte Dipl.-Ing. Kurt Andrä am 1. Oktober 2019 im VDV-Bezirk Bonn vor. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Ahnenforschung in seiner Familie und hat dazu bereits 1.400 Daten zusammengetragen.
Um über die spannende Tätigkeit der Ahnenforschung einen allgemeinen Überblick zu geben, hatte er zu einem umfassenden Vortrag eingeladen. In zwei Stunden konnte er viele Punkte nur streifen, aber er gab einen sehr guten Überblick und viele Anregungen um bisher „Ahnungslose“ zu überzeugen, auf dem Gebiet mal zu starten.
Einige seiner Tipps sind nachstehend aufgeführt:
Fangen Sie mit den Unterlagen Ihrer Familie an!
Die Quellen in der Familie sind versiegt? Dann suchen Sie bei:
Hinweis zu den Archiven: Die selbstständige Benutzung der Archive ist meistens kostenfrei, lediglich für Kopien sind Gebühren zu entrichten. Oft darf man nicht abfotografieren, vorher nachfragen, was erlaubt ist.
Ahnenforschung ist sehr zeitaufwändig. Sollten Sie keine Zeit haben, dann sammeln Sie was ihnen praktisch „vor die Füße“ fällt! So z. B. geschichtliche Daten in Zeitungsmeldungen.
Hat man dann irgendwann mehr Zeit, heißt es ordnen und systematisch weitersuchen.
Standesämter gibt es in Deutschland ab dem 1. Oktober 1874 (Preußen) bzw. 1. Januar 1876 (übriges Deutsches Reich). Wichtig: Für die Zeiten davor sind die Kirchenbücher der amtliche Nachweis. Es gibt auch lokale Ausnahmen. Bei den Standesämtern werden die Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) und die Sammelakten dazu aufbewahrt. Sperrfristen für Auskünfte berücksichtigen. Es gibt aber auch lokale Ausnahmen, z. B. im links- und rechtsrheinischen Rheinland. Letzteres war seinerzeit von den Franzosen besetzt. Dort wurden die Kirchenbücher ab 1798 eingezogen und nach und nach Zivilstandsregister eingeführt (1804 – Code Civil).
Bei den Standesämtern werden die Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) und die Sammelakten dazu aufbewahrt. Sperrfristen für Auskünfte berücksichtigen:
Seit wann gibt es Kirchenbücher
1435 Anweisung des Konstanzer Bischofs Friedrich III. von Zollern, dass Kirchenbücher zu führen seien. Allerdings hielt sich kaum eine Kirche an diese Anweisung.
1563 Konzil in Trient: Anordnung zur Führung von Eheregistern und Taufbücher.
1614 im „Rituale Romanum“ wurden erste Schritte zur Führung von Sterbebüchern festgelegt.
Ab 1547 in den Gebieten wo die Reformation sich durchgesetzt hat
Viele der bis dahin geführten Bücher gingen während des Dreißigjährigen Krieges verloren, sodass es in einer Vielzahl von Kirchen erst ab 1648 Aufzeichnungen gibt. Auch gingen Bücher während anderer Kriege, durch Brände, Wasserschäden usw. verloren. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde verordnet, dass jede Kirche eine Zweitschrift aller Bücher führen musste.
Tipps zu Kirchenbüchern
Kirchenbücher sind ein wertvolles Kulturgut und eine einzigartige Fundquelle.
Informationen gibt es vor Ort in den Kirchengemeinden, Fragen detailliert stellen
Weitere Fundstellen:
Bevor man nun recherchiert muss man sich überlegen, welche Daten will ich erfassen:
... und welche Auswertungen möchte ich machen?
Möglich sind Ahnentafeln, Stammbäume, Familiendiagramme oder Familienbücher.
Abschließend erfolgte von Kurt Andrä ein kurzer Exkurs in die Sütterlin- und die Kurrentschrift sowie die Familiennamensbedeutungen. Hier nahm er auch einige VDV-Kollegen „auf’s Korn“.
Einen Hinweis gab er auf die riesige Menge angebotener Software. Einige Programme sind kostenfrei, andere zu geringer Gebühr zu kaufen, der Umstieg von einem zu einem anderen Programm ist dagegen kaum möglich.
Es war ein spannender Vortrag, der viele Tipps und Hinweise enthielt, um sich mit der Ahnenforschung seiner eigenen Familie zu befassen.
Text: Rolf Bull