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Bericht zur Novellierung VermKatG NRW

Termin:  04.02.2025 19:00 Uhr
Ort: Bielefeld

Groß war das Interesse am Vortrag unseres Landesvorsitzenden Ulf Meyer-Dietrich beim VDV-Bezirk Bielefeld im Vermessungsbüro Verwold (ehemals Massong) am 04.02.2025.

Er berichtete ausführlich über die anstehende Novellierung des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW. Zu diesem Zweck hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe gebildet.

Bis Ende 2025 soll ein Referentenentwurf zum VermKatG NRW erarbeitet werden.

Ulf Meyer-Dietrich ist Leiter des Katasteramtes Dortmund und vertritt den VDV in dieser AG zusammen mit dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Burkhard Kreuter. Er schilderte ausführlich die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Gesetzes - auch im Hinblick auf den spürbaren und weiter absehbaren Fachkräftemangel. Ziel der Novellierung ist es, das Liegenschaftskataster in Nordrhein-Westfalen rundum „fit für die Zukunft“ zu machen. Das Gesetz muss die Rahmenbedingungen der weiter angestrebten Digitalisierung und des Technikfortschrittes im amtlichen Vermessungswesen festlegen.

Ein wesentlicher Grund zur Neufassung sind neue und konkrete Anforderungen an die Geobasisdaten durch die Bauverwaltung des Landes: Sie verlangt einen aktuellen und vollständigen Gebäudenachweis.

Ulf Meyer-Dietrich begründete ausführlich, warum sich der Landesvorstand des VDV für die Abschaffung der seit 1972 gesetzlich verankerten Gebäudeeinmessungspflicht ausspricht.

Er legte dar, warum diese jahrzehntelang bewährte Methode seiner Ansicht nach nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt und deshalb durch ein neues Verfahren im bevölkerungsreichsten Bundesland ersetzt werden muss.

Ulf Meyer-Dietrich wies darauf hin, dass der früher als unverzichtbar geltende Grenzbezug von Gebäuden mit Inkrafttreten des Erhebungserlasses bereits aufgegeben wurde und somit ein bis dahin wesentliches Element entfallen ist.

Diskutiert wird die Einbindung von baubeschreibenden und bautechnischen Erhebungen im Plangenehmigungsprozess.

Hierbei stehen Überlegungen zur künftigen Verbindlichkeit zum Beispiel amtlicher Lagepläne, Absteckungen oder Sockelabnahmen im Blickpunkt.

Die Notwendigkeit solcher Datengrundlagen ist den am Bau beteiligten Akteuren (und besonders den Kostenträgern) viel besser zu vermitteln als die teuere und von ihnen als unnütz empfundene Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung.

Gebäude sollen wie bisher Liegenschaften im Sinne des Gesetzes und somit weiterhin Bestandteil des Liegenschaftskatasters sein.                                                               

Ihre Erhebung soll künftig als Topographieerfassung gelten und somit nicht mehr als Liegenschaftsvermessung. Darüber hinaus sollen auch geplante Gebäude im ALKIS geführt werden.                                      

Ergänzend zu den erwähnten baubegleitenden Datenerhebungen können hochauflösende Orthophotos in Verbindung mit Schrägluftbildern (zur Ermittlung der Dachüberstände) Erfassungsgrundlage von Gebäuden in topographischer Genauigkeit sein.

Die klassische cm-Genauigkeit von Gebäudeeckpunkten wird von den Nutzern der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters nicht verlangt.

Deshalb sollen Gebäudeerhebungen nicht mehr so genau und umfangreich wie technisch möglich, sondern nur im nötigen Umfang und somit wirtschaftlich ausgeführt werden.

Gebäudeerhebungen dürfen kein Selbstzweck des Katasters sein.

Eine deutlich geringere Genauigkeit wird daher künftig als ausreichend erachtet.

Verpflichtende baubegleitende Vermessungen können Umsatz- und Gewinneinbußen durch Aufgabe der Gebäudeeinmessungspflicht bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren ausgleichen.

Das „Reizthema: Wegfall der Gebäudeeinmessungspflicht“ stand an diesem Abend im Vordergrund und sorgte für eine äußerst lebhafte und durchaus kontroverse Diskussion.

Fast nebensächlich - aber ebenfalls bedeutsam - waren weitere Themen der AG, die Ulf Meyer-Dietrich kurz ansprach:

  • Zentrale ALKIS-Datenhaltung beim Land NRW
  • Verzicht auf Grenztermin
  • Abmarkungspflicht im Umfang der „H-Lösung“ soll bestehen bleiben
  • Eigentumsregelung von Uferstreifen bei Gewässern im Anliegereigentum
  • Verankerung der Begriffe „Geodatenmanagement“ und „Digitaler Zwilling“

Ulf Meyer-Dietrich betonte, dass vieles noch in der Diskussion und nicht beschlossen ist.

Sein „Werkstattbericht“ aus erster Hand bot allen Anwesenden einen spannenden Einblick in die Entscheidungsfindung zur künftigen Gesetzesgrundlage - quasi dem „Werkzeugkasten“ für das moderne Liegenschaftskataster in NRW.

Wir danken unserem Landesvorsitzenden für diesen außerordentlich informativen und anregenden Abend!

Jörg Barrmeyer

 

 

 

Unser Stammtisch findet statt

am Dienstag, den 04. Februar 2025, ab 19:00 Uhr

wie gewohnt im Vermessungsbüro Verwold (ehemals Massong), Mühlenstraße 31, 33607 Bielefeld.

Referent: Ulf Meyer-Dietrich (VDV-Landesvorsitzender NRW)

Eine Anmeldung ist hier erforderlich: VermKatG_NRW