Seminar
„Haftungsfragen im Vermessungswesen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass das o. g. Seminar am 15. Juni 2009 von 10:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr in der Hochschule Neubrandenburg, Gebäude 2, Raum 304 stattfindet.
Bitte melden Sie sich bis zum 11. Juni 2009 unter (0395) 5693 303 bzw.
Fax-Nr. (0395) 5693 399 oder Mail sg.vermessung@hs-nb.de an.
Die Kosten für dieses Seminar betragen 50,00 € (inklusive Tagungsunterlagen). Für Referendare/-innen und Inspektorenanwärter/-innen betragen die Kosten
25,00 €. Der Betrag ist nach der Anmeldung auf das Konto der GFG bei der Deutschen Bank, BLZ: 130 700 00, Konto-Nr.: 4085577 bis zum 11. Juni 2009 zu überweisen bzw. an der Tageskasse zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Rebenstorf
Herr Dr. Holthausen wurde gebeten, auf dem Seminar die nachfolgenden Fragen zu beantworten
- Eine vorhandene Flurstückgrenze wird im Jahr 2003 von einer Vermessungsstelle (ÖbVI „A“) ermittelt und festgestellt. Mehrere Jahre später stellt eine andere Vermes-sungsstelle (ÖbVI „B“) fest, dass diese Flurstücksgrenze von dem ÖbVI „A“ fehlerhaft ermittelt und festgestellt wurde. Wer ist für die Berichtigung dieses fehlerhaften Ver-waltungsaktes Grenzfeststellung zuständig? Wer trägt die Kosten für die Berichti-gung? Wer trägt die Schadensersatzansprüche, die durch die Verringerung des Grenzabstandes von 3 m entstehen?
- Wie sind die gestellten Fragen zu beantworten, wenn sich herausstellt, dass die feh-lerhafte Grenzfeststellung des ÖbVI „A“ auf eine unsachgemäße und unvollständige Zusammenstellung der Vermessungsunterlagen durch die katasterführende Vermes-sungsstelle zurückzuführen ist.