Mit dem Wegfall des §6 HOAI a. F. zur Stundensatzregelung im Rahmen der Novellierung der HOAI (2009) sind Stundensätze nunmehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei zu verhandeln. Dies gibt dem Auftraggeber zwar einen größeren Freiraum, in der Praxis zeigt sich jedoch, dass hier sämtliche Schranken gefallen sind. Die Höhe der vereinbarten Stundensätze wird im Allgemeinen von dem Auftragnehmer als unzumutbar niedrig empfunden. Entscheidet für die Durchsetzung von angemessenen Stundensätzen sind klare Vorgaben, die sich an der Spezialisierung, der Erfahrung und der Leistungsfähigkeit des Büros, sowie an der Schwierigkeit und dem Grad der geistig-schöpferischen Leistung der Aufgabenstellung orientiert. |