Zum 01.01.2024 wurde die Landesbauordnung in NRW geändert. Die Änderungen betreffen z. B. den Ausbau erneuerbarer Energien mit Bestimmungen zu Windkraftanlagen und der Einführung einer Solarpflicht.
Auch werden die Regelungen für Anlagen der Wasserstofferzeugung, Elektro-Ladesäulen und Wärmepumpen angepasst. Im Baugenehmigungsverfahren wird ein intendiertes Ermessen für Abweichungen eingeführt, wenn die bautechnischen Anforderungen im Ergebnis erfüllt werden. Zudem wird die…