In einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 18. Oktober im Deutschen Bundestag waren sich die acht geladenen Sachverständigen einig über die Notwendigkeit eines verstärkten Bürokratieabbaus. Vor allem schnellere, digitalisierte Prozesse, die auch immer wieder auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, könnten den Unternehmen in Deutschland helfen. Grundlage der Anhörung war ein Antrag (20/6408) der CDU/CSU-Fraktion zum „Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie“. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, dass eine sogenannte Bürokratiebremse bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung eingeführt wird. Diese soll bewirken, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden muss. Außerdem will die Unionsfraktion, dass im Bereich des Steuer- und Handelsrechts die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Einklang mit zeitnahen Betriebsprüfungen deutlich verkürzt werden. „Überflüssige“ Dokumentationspflichten bei Minijobbern sollen abgeschafft werden.