Die bis Ende dieses Jahres geltenden Regelungen des „Planungssicherstellungsgesetzes“ sollen nach dem Willen der Bundesregierung um ein Jahr verlängert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach wurde mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 sichergestellt, dass auch unter den Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können.