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Regierung sieht Gefahren für europäisches Normungssystem

Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Auch ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 2020 erstelltes Rechtsgutachten einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zum europäischen System der harmonisierten Normen sei zu dem Schluss gekommen, dass harmonisierte Normen nicht mit dem sonstigen Unionsrecht gleichzusetzen seien und keine Rechtsakte der Europäischen Kommission darstellen würden.

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