Die Bundesregierung will mit Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) günstigeres Bauen ermöglichen. Dazu hat sie den Entwurf „eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ (20/13959) vorgelegt. Die Änderungen sollen mit Blick auf den „Gebäudetyp E“ unter anderem ermöglichen, dass zwischen „fachkundigen Unternehmern“ die Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik“ rechtssicher zu vereinbaren ist. Bisher müssten bei diesen Beschaffenheitsvereinbarungen „umfangreiche Aufklärungs- und Hinweispflichten“ eingehalten werden. Künftig soll dies nur noch in Bezug auf Verbraucher, die keine fachkundigen Unternehmer sind, gelten.