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Promotionsrecht für Fachhochschulen

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verleiht dem „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Promotionskolleg NRW) das eigenständige Promotionsrecht. Damit kann das Promotionskolleg NRW als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade verleihen. Bisher waren Promotionen für Studierende an HAW nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Wissenschaftsministerin Ina Brandes wird die symbolische Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW am 17. November bei einem feierlichen Festakt in Essen vornehmen.

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