Über den aktuelle Umsetzungsstand der Aus- und Neubauvorhaben der Bundesschienenwege, der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen aus dem Investitionsrahmenplan 2019 - 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in Berlin informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6925) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Für Projekte im Vordringlichen Bedarf der Bedarfspläne bestehe ein gesetzlicher Auftrag an den jeweiligen Vorhabenträger, die Vorhaben zu planen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel umzusetzen, heißt es in der Antwort bezogen auf die Nachfrage, an welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) die Bundesregierung in Berlin festhält. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) treibe die Umsetzung der Projekte des Bedarfsplans daher im Zusammenspiel mit den zuständigen Bundesländern zielgerichtet weiter voran.