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Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Der Bund soll sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes erteilte der Verkehrsausschuss am 21. Februar in geänderter Fassung grünes Licht. Für die Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, die CDU/CSU- und die AfD-Fraktionen stimmten dagegen. Das Gesetz soll am 22. Februar in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet werden. Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren kann. Ebenso soll der Bund in Verkehrsstationen Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

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