Ab dem 1. Januar 2024 sind Bauanträge mit den notwendigen Bauvorlagen auf elektronischem Wege den Bauaufsichtsbehörden zu übermitteln. Um die Authentizität dieser Dokumente zu gewährleisten, sind die Bauvorlagen hierzu mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu versehen. Diese Änderungen resultieren in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Neufassung der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO), die die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der…