Angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) empfiehlt der Gesetzgebungsausschuss privates Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) dringende Anpassungen an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). Der BGH entschied mit Urteil vom 19.01.2023, dass die Klausel § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B (2002) in der derzeitigen Fassung den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.
In einer aktuellen Initiativstellungnahme…