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Monopolkommission: Nachholbedarf bei Glasfaseranschlüssen

In einer Stellungnahme der Bundesregierung zum 12. Sektorgutachten der Monopolkommission zur Telekommunikation 2021, die dem Bundestag als Unterrichtung (20/5438) vorliegt, wird die absehbare Entwicklung der Telekommunikationsdienste in Deutschland beurteilt. Für die Entwicklung im Festnetz stellt die Monopolkommission fest, dass „zunehmend Anschlüsse mit höheren Datenübertragungsraten gebucht werden“. Diese Tatsache belege die wachsende Bedeutung schneller Breitbandanschlüsse. Im vergangenen Jahr habe die Anzahl der vorhandenen Glasfaseranschlüsse um 40 Prozent gegenüber 2020 zugenommen; im Vergleich zu 2018 habe eine Verdoppelung stattgefunden. Der Ausbau der Infrastruktur verlaufe derzeit „dynamisch“. Nach den Zahlen des Breitbandatlas hätten Mitte 2021 mehr als 95 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland Zugang zu Breitbandanschlüssen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s gehabt, heißt es in der Unterrichtung. „Gigabitfähige Breitbandanschlüsse waren bundesweit für rund 62 Prozent der circa 41 Millionen Haushalte buchbar.“ Derzeit seien die Mbit/s-Bandbreiten für die meisten Nutzerinnen und Nutzer ausreichend, für viele Anwendungen würden jedoch in der Zukunft Gigabitgeschwindigkeiten notwendig werden. Deutlichen Nachholbedarf sieht die Monopolkommission bei der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen. Allerdings seien nach Zahlen der Bundesnetzagentur (Stand Juni 2022) die verfügbaren Glasfaseranschlüsse innerhalb eines Jahres von 6,7 Millionen (Ende 2020) auf 8,9 Millionen (Ende 2021) gestiegen. Dies entspreche einem Plus von mehr als 30 Prozent.

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