Die Bundesregierung kann nicht angeben, wie viele Grundstücke bisher im Rahmen der Grundsteuerreform erfasst worden sind und in wie vielen Fällen durch die Finanzämter bei nicht fristgerechter Abgabe der Erklärungen Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festgesetzt wurden. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion schreibt die Regierung, die Verwaltungs- und Ertragshoheit über die Grundsteuer und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform obliege den Ländern beziehungsweise…