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Immobilienwirtschaft kritisiert Baugesetzbuch-Novelle

Die führenden Verbände der deutschen Immobilienwirtschaft haben die geplante Novelle des Baugesetzbuches, mit der der Wohnungsbau wieder in Schwung gebracht werden soll, als unzureichend und teilweise verfehlt kritisiert. „Ein deutlicher Ruck für den Wohnungsbau ist mit dem Entwurf nicht verbunden“, kritisierte Axel Gedaschko (Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Mehrere Sachverständige appellierten, den Gesetzentwurf vor einer eventuellen Auflösung des Deutschen Bundestages noch zu verabschieden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (20/13091) sieht weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau vor. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich sein sollen, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen in neuen Baugebieten Flächen für den sozialen Wohnungsbau erhalten können. Bebauungspläne sollen schneller aufgestellt werden. Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert, was allerdings der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände noch nicht weit genug ging. Das Vorkaufsrecht müsse zu einem aktiven Instrument zur Flächenmobilisierung ausgebaut werden. Auch Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund) forderte Änderungen wie eine Ausweitung des Vorkaufsrechts, damit die Ausübung in Milieuschutzgebieten wieder möglich werde. Der Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müsse dauerhaft entfristet werden.

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