Die Kunst am Bau hat für die Bundesregierung unverändert einen hohen Stellenwert. Die Bauten des Bundes sollten das baukulturelle Niveau und Verständnis in Deutschland widerspiegeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/12724) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke. Kunst am Bau könne die Qualität und Ausdruckskraft von Bauten mitprägen, Aufmerksamkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil geben. Kunst am Bau sei daher ein wichtiges baupolitisches und baukulturelles Ziel des Bundes, dem die Bauverwaltung, der Bauherr und der Nutzer gleichermaßen verpflichtet seien.
Die Bundesregierung erinnert in der Antwort daran, dass die Förderung der Kunst in beiden deutschen Staaten zur „Kulturpolitik der ersten Stunde“ gehört habe. Im Jahr 1950 hätten sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Volkskammer der DDR beschlossen, bildende Künstlerinnen und Künstler bei staatlichen Baumaßnahmen zu beteiligen und einen Anteil der Bausumme von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen für Kunst zu verausgaben. Diese Tradition werde fortgesetzt, versichert die Bundesregierung, die in der Antwort auch detaillierte Angaben zu rechtlichen Grundlagen und zu den Kosten der Kunst am Bau macht. So müssten die Kosten für Kunst am Bau in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Bauaufgabe stehen und sollten 1,5 Prozent der Bauwerkskosten nicht übersteigen. Orientierungswerte für die Kosten der Kunst am Bau seien bei Bauwerkskosten von über 100 Millionen Euro ein Anteil von 0,5 Prozent, bei Bauwerkskosten von 20 bis 100 Millionen Euro ein Anteil von einem Prozent und bei Bauwerkskosten unter 20 Millionen Euro ein Anteil von 1,5 Prozent.
Quelle: Deutscher Bundestag