Die geltenden Regeln der Beitragsfestsetzung von freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten prüft derzeit das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Diese hatte unter anderem nach der Auslegung von §240 Absatz 4a SGB V gefragt, der Bescheiden von Krankenkassen über die Beitragshöhe endgültige Wirkung zumisst, selbst wenn diese im Nachgang ein niedrigeres Einkommen nachweisen.