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Gesundheitsministerium prüft Regeln für Selbständige

Die geltenden Regeln der Beitragsfestsetzung von freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten prüft derzeit das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Diese hatte unter anderem nach der Auslegung von §240 Absatz 4a SGB V gefragt, der Bescheiden von Krankenkassen über die Beitragshöhe endgültige Wirkung zumisst, selbst wenn diese im Nachgang ein niedrigeres Einkommen nachweisen.

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