Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz). Über diesen will das Bundestagsplenum erstmals am Donnerstagabend (17.10.) beraten. Durch vertrauensvollen, fairen Zugang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors könnten mehr Daten genutzt werden, heißt es darin weiter. Eine stärkere gemeinsame Verwendung geteilter Daten könne weitere Nutzeneffekte, auch im Kontext Künstlicher Intelligenz, heben. Voraussetzung dafür sei der Daten-Governance-Rahmen. Mit der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und eine vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung.