In seiner nächsten Sitzung am 3. März behandelt der Bundesrat u.a. auch das „Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“. Das Gesetz hat zum Ziel, die Verfahrensdauer für Infrastrukturvorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Hierdurch sollen unter Wahrung der Rechte der Beteiligten entsprechende Infrastrukturvorhaben schneller…