Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ (20/11980) vorgelegt. Danach sollen die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in verkehrsüblichem elektronischen Format in den behördlichen Prozess einfließen können, um so die digitale und dadurch möglichst beschleunigte Durchführung des anschließenden Verwaltungsverfahrens zu fördern. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung sieht der Gesetzentwurf vor, die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung um entsprechende Vorgaben zu erweitern. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischen Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll für die Übermittlung an die Behörde zudem ein maschinenlesbares Format verwendet werden, „wenn auf Seiten des Vorhabenträgers und der Behörde die technischen Voraussetzungen vorliegen und kein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht“.
Quelle: Deutscher Bundestag