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Fachkräfteeinwanderung: Zu lange Verwaltungsverfahren

Der deutsche Arbeitsmarkt braucht mehr Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag geladenen Sachverständigen einig. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ wurde grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung bewertet. An den schon heute zu lange dauernden Verwaltungsverfahren bei den deutschen Auslandsvertretungen wie auch den Ausländerbehörden und Anerkennungsstellen im Inland ändere sich dadurch aber nichts, wurde kritisiert. Laut dem Gesetzentwurf soll es künftig ausreichen, im Ausland eine zweijährige Berufsausbildung absolviert zu haben und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen zu können, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine formale Anerkennung des im Heimatland erworbenen Abschlusses braucht es nicht, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Mit einer „Chancenkarte“ sollen Ausländer mit einem über ein Punktesystem nachgewiesenen „guten Potenzial“ auch ohne Vertrag einreisen und sich vor Ort einen Job suchen dürfen. Bei IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss soll es künftig reichen, wenn sie „bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können“.

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