Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion „für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ (20/14234) hat bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Mittwoch Zuspruch unter Kommunalvertretern gefunden. Die darin geplanten Änderungen des Windflächenenergiebedarfsgesetzes und des Baugesetzbuches sollen laut Unionsfraktion mehr Akzeptanz für die Energiewende schaffen und die Neubautätigkeit bundesweit ankurbeln. Der Windenergieausbau gelinge nur mit ambitionierten Zielen und Schaffung von Akzeptanz vor Ort, schreiben die Abgeordneten in dem Entwurf. Hierzu sei ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich. Für das Gelingen der Energiewende und eines beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien sei dabei von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden können. Geregelt werden soll unter anderem, dass dem überragenden öffentlichen Interesse aus Paragraf 2 EEG hinsichtlich der Flächen für die Windenergie an Land Rechnung getragen sei, wenn die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG ) erreicht werden.