Da die Verlagerung von Güterverkehr auf das Binnenschiff die Zuverlässigkeit der Wasserstraßeninfrastruktur voraussetzt, liegt laut Bundesregierung ein Schwerpunkt auf der Erhaltung und dem Ersatz der vorhandenen Infrastruktur. Die Verlagerungs- und Ausgleichspotentiale seien also nicht vorwiegend an den Ausbau der Wasserstraßen gebunden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/6923) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes enthält laut Bundesregierung auch eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wasserstraßennetz, heißt es weiter. So sehe der am 3. Mai 2023 vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf Regelungen zur Einführung einer Vierjahresfrist für bestimmte Genehmigungsverfahren vor. Darüber hinaus werde das Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren weiter digitalisiert, sodass die Prozesse effizienter würden. Zudem sei die Liste der erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Wasserstraße um weitere Vorhaben ergänzt worden. „Hierdurch werden die gerichtlichen Verfahren gestrafft“, schreibt die Bundesregierung.
Quelle: Deutscher Bundestag