Auf einer gemeinsamen Tagung in Hannover positionieren sich die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) deutlich zum eigenständigen Promotionsrecht für ihren Hochschultyp. Die erstmalige Einführung des eigenständigen Promotionsrechts für HAWs in Hessen legte 2016 einen wichtigen Grundstein für die Anerkennung der Forschungsstärke und die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses an HAWs. Einige weitere Bundesländer folgen dem hessischen Vorbild bereits oder entwickelten eigene Umsetzungen, in anderen müssen die rechtlichen Voraussetzungen noch geschaffen werden.