Als Unterrichtung (20/6946) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ vor. Darin unterstützt der Bundesrat das Ziel der Regierungsvorlage, neben den inländischen und innereuropäischen Potenzialen auch in Drittstaaten Personen für eine Erwerbsmigration nach Deutschland zu gewinnen, und befürwortet auch das dazu in dem Gesetzentwurf vorgesehene Drei-Säulen-Modell. Danach soll die Fachkräfteeinwanderung künftig auf der „Fachkräftesäule“, der „Erfahrungssäule“ und der „Potenzialsäule“ beruhen. Dabei umfasst die Fachkräftesäule laut Vorlage wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer eine Fachkraft ist, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Als Fachkraft soll auch gelten, wenn er einen im Herkunftsland anerkannten zweijährigen Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat - sofern er einen deutschen Arbeitsvertrag hat. Wer keinen Arbeitsvertrag hat, soll dem Gesetzentwurf zufolge über ein Punktesystem eine „Chancenkarte“ zur Einreise und Jobsuche erhalten können. Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.