Die Bundesregierung erachtet das bestehende Schutzniveau für Böden in Deutschland für als nicht ausreichend und strebt daher eine Novellierung des Bodenschutzrechtes an. Zudem könnten „harmonisierte Umweltvorschriften der EU-Mitgliedstaaten“ helfen, die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland vor Wettbewerbsverzerrungen durch ungleiche Schutzniveaus zu schützen. Ein umfassender Schutz der Böden lasse sich nur erreichen, wenn diese auf Grund rechtsverbindlicher Vorgaben zur…