Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (20/5165) ist am Montag bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss überwiegend auf Ablehnung und teils scharfe Kritik annähernd aller geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Bundesregierung will in Verwaltungsgerichtsverfahren zu bestimmten Infrastrukturvorhaben durch Änderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine zeitliche Straffung erreichen.