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BEG-Richtlinien für Wohngebäude und Nichtwohn- gebäude für die Sanierungsförderung treten am 01.01.2023 in Kraft

Zum 01.01.2023 treten die BEG-Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierungsförderung in Kraft.

Die Förderung des Neubaus wird zum 01.03.2023 durch vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) verantwortete Förderrichtlinien geregelt werden. Details dazu sollen bis Anfang 2023 bekannt gegeben werden.

Unter dem nachfolgenden Link findet sich das Rundschreiben der KfW, in…

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