Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), ob die drei Bedarfspläne für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3334) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit.