Die Bundesregierung hat den Bauausschuss am 5. Juli über die neuen Anforderungen an die Herstellung und den Einsatz von Baustoffrecycling-Material durch die zum 1. August 2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung und weiterer Verordnungen der sogenannten Mantelverordnung informiert. Von Interesse waren dabei die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Praxis von mittelständischen Unternehmen der Bau- und Baustoffwirtschaft. Wie es im dazu vorgelegten Bericht des Bauministeriums heißt, wurden die Herstellung und der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen bislang von den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, sodass Hersteller, Bauherren, ausschreibende Stellen und Behörden viele unterschiedliche Regelungen beachten mussten. Nach mehr als 15 Jahren außer- und innerparlamentarischer Beratungen und Diskussionen sei im Juli 2021 mit der Verkündung der Mantelverordnung ein „schwieriges und konfliktträchtiges Vorhaben“ abgeschlossen worden. Ziele der Verordnung seien Umwelt- und Naturschutz, der Erhalt bereits vorhandener Verwertungswege, ausreichende Deponiekapazitäten und eine bessere Verwertung mineralischer Recyclingbaustoffe.