Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (20/8291) vorgelegt. Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 22. April dieses Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Dazu sieht die Vorlage eine Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 vor, mit der das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 „zeit- und wirkungsgleich übernommen“ wird. Die Erhöhung berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich laut Bundesregierung die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear.