Um die Novellierung des Baugesetzbuches geht es in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag, 11. November 2024, von 14.30 bis 16.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags, Sitzungssaal 2.600. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (20/13091). Darin ist vorgesehen, die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführten Instrumente weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu verlängern, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, schneller planen und bauen zu können sowie mehr Klimaschutz und Klimaanpassung zu erreichen. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich werden, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert.