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Änderung des Hochbaustatistikgesetzes geht in den Vermittlungsausschuss

Die auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist am 5. Juli 2024 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, das Einspruchsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im April übten sie umfassend Kritik, der „im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch überwiegend nicht Rechnung getragen“ wurde, heißt es in der Begründung. Länder und Kommunen seien derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern werde nur unzureichend berücksichtigt. Notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Dies gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen und häufigeren Meldepflichten beim Wohnungsbau. Dies stünde „im klaren Gegensatz zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, durch den insbesondere die Bürokratiebelastung deutlich reduziert werden soll“.

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