Die Bundesregierung hat erneut versichert, dass eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer angestrebt wird. „Belastungsverschiebungen im Einzelfall sind jedoch unvermeidbar und Konsequenz aus der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018“, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Etwaige Abweichungen vom aufkommensneutralen Hebesatz lägen in der alleinigen Kompetenz der Gemeinden. „Die Gemeinden werden jede Anpassung des…