Mit einem Landesraumordnungsprogramm (kurz LROP) werden verbindliche Festlegungen zu raumbedeutsamen Nutzungen für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres getroffen. Dazu zählen beispielsweise Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, Freiraumnutzungen und -funktionen sowie technische Infrastrukturen.
Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das bisherige LROP an die künftigen Anforderungen der Raumnutzung anzupassen. Hierfür hat das Kabinett am…