Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden. Dies sei explizites Ziel des Gesetzgebers, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/5860) auf eine Kleine Anfrage . Daher habe der Gesetzgeber an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Damit soll ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert werden. Die…