Die Bundesregierung hat den Bauausschuss des Deutschen Bundestages über die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 zur Nichtanwendbarkeit von Paragraf 13b des Baugesetzbuches (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) informiert. Nach Paragraf 13b können Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil…