Die Bundesregierung hat einen Entwurf für grundlegende Änderungen des Disziplinarrechts vorgelegt. Der Bundesrat kann sich hierzu in seiner Plenarsitzung am 31. März 2023 äußern.
Verwaltungsakt statt Disziplinarklage
Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts durch Disziplinarverfügung…