Gegen 13 Prozent aller Grundsteuer-Feststellungsbescheide wurde bis Mitte 2024 Einspruch erhoben. Diese Angaben macht die Bundesregierung für die Länder, die das sogenannte Bundesmodell anwenden, unter Bezugnahme auf eine Bestandsaufnahme der Länder zum 30. Juni 2024 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. „Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Schätzungsansätze vor“, erklärt die Bundesregierung. Jedoch sei bei Ländern, die das Bundesmodell nicht anwenden,…